Die Pflegestatistik ist eine seit dem Berichtsjahr 1999 in zweijährigem Abstand durchgeführte Totalerhebung und gliedert sich in die Statistiken über ambulante Pflegeeinrichtungen und teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie die Statistik über die Empfänger von Pflegeleistungen. Befragt werden Pflegeeinrichtungen bzw. die Spitzenverbände der gesetzlichen Pflegekassen und der Verband der privaten Kranken- bzw. Pflegeversicherung.
Diese Daten erlauben es, Nachfrage und Entwicklungen in der pflegerischen Versorgung zu erkennen und dienen somit als Planungsgrundlage der pflegerischen Versorgungsstruktur aber auch der Fortentwicklung des Pflegeversicherungsgesetzes. Wissenschaftliche Fragestellungen beispielsweise über die relevanten Einflüsse auf das Preisniveau von Pflegeheimen oder die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit können regional differenziert untersucht werden.
Zu den Pflegebedürftigen werden Angaben über Geschlecht, Geburtsjahr und Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) erhoben.
Die ambulanten Pflegeeinrichtungen bieten zusätzlich Informationen über die Art des Pflegedienstes, deren Trägerschaft sowie die im Pflegedienst tätigen Personen nach Geschlecht, Beschäftigungsverhältnis, Tätigkeitsbereich und Berufabschluss, die ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen.
Die stationären Pflegeeinrichtungen liefern außerdem Informationen über die Art des Pflegeheimes, Zahl der verfügbaren Pflegeplätze, die Art der in Anspruch genommenen Pflegeleistungen und das an die Pflegeeinrichtung zu zahlende Entgelt für die Pflegeleistung und für die Unterkunft und Verpflegung nach Pflegegraden.
Ein hoher Anteil von Pflegebedürftigen wird weder ambulant noch stationär betreut. Daher werden in der Statistik über die Empfänger von Pflegegeldleistungen Angaben über die häusliche Pflege erhoben.