Die von den Standesämtern erhobenen Informationen zu Geburten werden in den Statistischen Ämtern im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. In dieser Statistik werden alle Lebend- und Totgeburten, die in der Bundesrepublik im jeweiligen Berichtszeitraum registriert wurden, erfasst. Ausnahmen gelten lediglich für die Fälle, in denen die Mutter nicht zur Wohnbevölkerung Deutschlands zählt. Geburten von Deutschen im Ausland werden nur dann erfasst, wenn diese im zuständigen Standesamt am Wohnsitz der Mutter (in Deutschland) nachbeurkundet wurden.
Neben grundsätzlichen Merkmalen wie Geburtsdatum, Geschlecht, Körperlänge (bis 2013) oder Geburtsgewicht des Kindes (bis 2013) finden sich in der Statistik auch Angaben zur Staatsangehörigkeit des Neugeborenen und Informationen zu Mehrlingsgeburten. Zusätzlich enthält die Geburtenstatistik Merkmale, die Alter, Religion (bis 2013) und Staatsangehörigkeit der Eltern beschreiben. Für Geburten innerhalb bestehender Ehen sind darüber hinaus Informationen über vorherige Geburten verfügbar.
Aufgrund der hohen Fallzahlen in dieser Vollerhebung eignet sich die Geburtenstatistik auch für die Untersuchung von Teilpopulationen. Für Analysen, bei denen der räumliche Aspekt im Vordergrund steht, lassen sich regionalisierte Ergebnisse bis hinunter auf die Gemeindeebene erzeugen. Die zeitliche Konstanz vieler erhobener Merkmale ermöglicht es darüber hinaus, Auswertungen über längere Perioden durchzuführen. Mit der Statistik der Geburten können Entwicklungen der Fertilität für die gesamte Bevölkerung, aber auch für verschiedene Bevölkerungsgruppen oder einzelne Regionen Deutschlands aufgezeigt werden.