Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.