Die Verdiensterhebung (EVAS 62361) löste 2022 die Vierteljährliche Verdiensterhebung (EVAS 62311) sowie die Verdienststrukturerhebung (EVAS 62111) ab. Darüber hinaus ersetzt sie die freiwillige Verdiensterhebung (§7 I BStatG) (EVAS 62112). Die Erhebung erfolgt für jeden vollen Kalendermonat in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Im FDZ steht der Monat April eines Berichtsjahres zur Verfügung, da in diesem Monat eine Vollimputation der Betriebe sowie die gebundene Hochrechnung durchgeführt wird. Der Datensatz umfasst ca. 64.800 Betriebe mit Angaben zu ca. 8,8 Millionen Beschäftigten.Die Daten eignen sich gut zur Analyse geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede sowie zur Untersuchung der Verdienstunterschiede in tarifgebundenen Betrieben im Vergleich zu solchen, die nach freier Vereinbarung vergüten. Da die Stichprobenauswahl auf Bundeslandebene erfolgt, lassen sich für kleinräumigere regionale Gliederungen keine repräsentativen Ergebnisse erzielen.Die Statistik enthält Informationen zur Person (Geschlecht, Geburtsdatum (MMJJJJ), Ausbildung), zur Tätigkeit (Tätigkeitsschlüssel, Personengruppenschlüssel, Eintrittsdatum (MMJJJ)), zur Arbeitszeit (Stunden, Überstunden) und zum Verdienst (Brutto, Zulagen für Schicht-/Nachtarbeit, Überstundenverdienste, Betriebliche Altersvorsorge, Sonderzahlungen). Auf Betriebsebene gibt es beispielsweise Angaben zum Sitz des Betriebes, dem Wirtschaftszweig und der Anzahl der Beschäftigten im zugehörigen Unternehmen.