Im Rahmen eines Forschungsprojekts wurde der Umgang mit Zu- und Abschläge bei der Vergütungsfestsetzung in Insolvenzverfahren empirisch untersucht. Dazu sollten Vergütungsentscheidungen der Insolvenzgerichte für den vorläufigen Insolvenzverwalter und den Insolvenzverwalter in IN-Verfahren betrachtet werden, die zwischen dem 01.02.2018 und dem 31.10.2019 veröffentlicht wurden. Im genannten Zeitraum wurden sämtliche auf www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichte Beschlüsse beobachtet und automatisch dahingehend klassifiziert, ob darin die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters festgesetzt wird. In den relevanten Beschlüssen wurden Zu- und Abschläge händisch (unterstützt durch Software) kodiert.
Der öffentliche Datensatz enthält die Abrufdaten und Metadaten (Aktenzeichen, Gericht, Gegenstand) aller im genannten Zeitraum veröffentlichter Beschlüsse. Zu jeder Veröffentlichung ist vermerkt, ob die Bekanntmachung als Duplikat gekennzeichnet wurde (automatisch und manuell), wessen Vergütung in dem Beschluss festgesetzt wird (nach automatischer und manueller Kodierung), und ob eine Berechnungsgrundlage im veröffentlichten Beschlusstext enthalten ist.
Im privaten Teil hinterlegt sind die Kollektionen der Vergütungsbeschlüsse mit Volltext und kodierten Informationen sowie der Abweichungspositionen als Datengrundlage für die Auswertung. Außerdem findet sich ein Archiv mit dem Programmcode zur Vorbereitung des Datensatzes, zur Auswertung der Daten und zur Generierung der Grafiken für die Publikation sowie der in der Publikation verwendeten Zahlenwerte.