Die von den Finanzämtern erhobenen Informationen zu Erbschaften und Schenkungen werden von den Statistischen Ämtern im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik lassen sich Aussagen zur Wirkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer treffen. Die Statistik kann aber auch der Erforschung von Verteilungsfragen dienen. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die einzige amtliche Datenquelle, die Tatbestände zum Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden erfasst. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland und vorausberechenbarer Häufigkeiten von Sterbefällen kann diese Statistik daher auch als eine Grundlage zur Abschätzung zukünftiger Steueraufkommen durch Erbschaften dienen.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist eine Vollerhebung, die seit 2002 zunächst alle fünf Jahre durchgeführt wurde. Ab dem Berichtsjahr 2008 wurde der Erhebungsrythmus auf jährlich umgestellt. Es ist zu berücksichtigen, dass als Berichtjahr das Jahr gilt, in dem ein Erwerb erstmals steuerpflichtig wurde. Das Datum des Sterbefalls bzw. der Tag der Zuwendung kann hierbei um mehrere Jahre zurückliegen.
Erhebungsmerkmale der Statistik sind neben dem steuerpflichtigen Erwerb nach Vermögensarten oder der Steuerklasse des Erwerbers auch der Steuersatz und die Erbschaft- oder Schenkungsteuer mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben. Bei mehreren Erwerben aus dem Nachlass eines Inländers werden zusätzliche Angaben zum Nachlass, wie z. B. Nachlassgegenstände oder Verbindlichkeiten erhoben. Weiterhin sind das Jahr der Entstehung der Steuer sowie die Art der Steuerpflicht Inhalt dieser Statistik. Tiefste regionale Auswertungsebene sind die Bundesländer.
Die Einzeldaten der Berichtsjahre ab 2007 werden aus dem Gesamtbestand der Berichtsjahre 2007 bis zum aktuellst verfügbaren Berichtsjahr mit über alle Berichtsjahre einheitlich pseudonymisierter Steuer-Nummer bereitgestellt („Erbschaft- und Schenkungsteuer-Panel”).