Die von den Standesämtern erhobenen Informationen zu Eheschließungen werden in den Statistischen Ämtern im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. In der Statistik der Eheschließungen sind alle Ehen erfasst, die vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen wurden, unabhängig davon, ob die Ehegatten die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Ausnahmen gelten lediglich für die Fälle, in denen beide Ehegatten Mitglieder von im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften sind.
Neben demographischen Merkmalen wie dem Geburtsdatum, dem bisherigen Familienstand oder gemeinsamen Kindern, enthält die Statistik unter anderem Angaben zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie zu Staatsangehörigkeit und Religion der beiden Ehegatten.
Aufgrund der hohen Fallzahlen in dieser Vollerhebung eignet sich die Statistik auch für die Untersuchung von Teilpopulationen. Für Analysen, bei denen der räumliche Aspekt im Vordergrund steht, lassen sich regionalisierte Ergebnisse bis hinunter auf die Gemeindeebene erzeugen. Die zeitliche Konstanz vieler erhobener Merkmale ermöglicht es darüber hinaus, Auswertungen über längere Perioden durchzuführen. Mit den Einzeldaten der Statistik der Eheschließungen können Entwicklungen des Heiratsgeschehens für die gesamte Bevölkerung, aber auch für verschiedene Bevölkerungsgruppen oder einzelne Regionen Deutschlands aufgezeigt werden.