Die jährliche Statistik der rechtskräftigen Urteile in Ehesachen basiert auf den Meldungen der Familiengerichte und differenziert nach Art der Entscheidung in der Ehesache. Die weitaus größte Zahl der richterlichen Urteile lautet auf Scheidung der Ehe gemäß §§ 1564 ff. BGB. Die beiden anderen im Gesetz unterschiedenen Arten der Ehelösung, die Nichtigkeitserklärung und Aufhebung der Ehe, sind aufgrund der sehr geringen Fallzahl nicht im Angebot des Forschungsdatenzentrums (FDZ) der Länder enthalten.
Bei Scheidungsverfahren werden neben dem Inhalt der Entscheidung das Alter und die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, die Ehedauer sowie die Anzahl der zum Zeitpunkt der Scheidung noch minderjährigen gemeinsamen Kinder erfasst.
Berücksichtigt werden in der Statistik auch Ehescheidungen von ausländischen Personen, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz haben, einschließlich der Fälle, in denen deutsche Gerichte Ehescheidungen nach fremdem Recht aussprechen. Unberücksichtigt bleiben Fälle, in denen beide Ehepartner Mitglieder der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind.