Die jährliche Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse (bis 2013: Urteile) in Ehesachen basiert auf den Meldungen der Familiengerichte. Sie liefert die Grunddaten über die Zahl der rechtskräftigen Beschlüsse in Ehescheidungs- oder Aufhebungssachen (Ehelösungen) sowie soziodemographische Merkmale zu den betroffenen Ehegatten. Gerichtliche Ehelösungen beziehen sich nahezu ausschließlich auf Ehescheidungen gemäß §§ 1564 ff. BGB. Weitere Formen wie Aufhebung oder Nichtigkeit der Ehe, haben zahlenmäßig kaum Bedeutung. Nicht erfasst werden im Rahmen dieser Statistik die Auflösungen von Lebenspartnerschaften.Bei Scheidungsverfahren werden neben dem Inhalt der Entscheidung das Alter, die Staatsangehörigkeit und (ab 2018) das Geschlecht der Ehegatten, die Ehedauer sowie die Anzahl der zum Zeitpunkt der Scheidung noch minderjährigen gemeinsamen Kinder erfasst.Berücksichtigt werden in der Statistik auch Ehescheidungen von ausländischen Personen, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz haben, einschließlich der Fälle, in denen deutsche Gerichte Ehescheidungen nach fremdem Recht aussprechen. Unberücksichtigt bleiben Fälle, in denen beide Ehepartner Mitglieder der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind.