Die Körperschaftsteuerstatistik ist eine Bundesstatistik, die seit 1995 regelmäßig im Abstand von drei Jahren durchgeführt wird. Grundlage für diese Statistik sind die Angaben zur Körperschaftsteuerveranlagung. Im Rahmen der Körperschaftsteuerstatistik werden alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen erfasst, die im jeweiligen Berichtsjahr unbeschränkt und beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind.
Die Körperschaftsteuerstatistik ist eine Vollerhebung. Sie gibt sowohl über Einkünfte und Einkommen einer Körperschaft Auskunft als auch über etwaige Sondervergünstigungen sowie die Höhe der Körperschaftsteuer. Aus den Einzeldaten der Körperschaftsteuerstatistik lassen sich auch Informationen über die Rechtsform, den Wirtschaftszweig, die Art der Steuerpflicht oder die Veranlagungsart gewinnen.
Mit Hilfe der Körperschaftsteuerstatistik können Aussagen zu Quantität und Wirkungsweise der Körperschaftsteuer in Deutschland gewonnen werden. Die Körperschaftsteuerstatistik dient im Speziellen auch der Analyse von Steueraufkommen sowie einer Bewertung von Unternehmensbelastungen durch diese Steuer. Darüber hinaus lassen sich mit der Statistik allgemeine Beobachtungen ökonomischer Zusammenhänge durchführen und Schlussfolgerungen für eine Weiterentwicklung des Steuersystems ziehen.
Bei einem Vergleich von Daten aus unterschiedlichen Erhebungen sind die wiederholten Änderungen der deutschen Steuergesetzgebung sowie die Abstände zwischen zwei Erhebungen zu berücksichtigen.