Die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) ist eine seit 1996 jährlich durchgeführte Bundesstatistik. In dieser Statistik sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen erfasst, die im Berichtsjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen getätigt haben und deren steuerbarer Umsatz über einem Grenzwert (dieser ist an die im jeweiligen Berichtsjahr gültigen Umsatzsteuerfreigrenzen angelehnt) liegt. Seit 2003 liegt der Grenzwert bei 17.500 €. Bestehen Organschaftsverhältnisse, werden Unternehmen als Einheit mit ihrem gesamten Jahresumsatz (Außenumsatz des Organkreises) am Unternehmenssitz veranlagt.
Die Umsatzsteuerstatistik gibt sowohl Auskunft über den steuerbaren Umsatz, die entsprechende Umsatzsteuer und die Vorsteuer als auch über die Rechtsform, den Wirtschaftszweig, die Dauer der Steuerpflicht und den Vorauszahlungszeitraum eines Unternehmens. Darüber hinaus lassen sich aus den Einzeldaten dieser Statistik auch Informationen zu Organschaftsverhältnissen gewinnen.
Mit Hilfe der Umsatzsteuerstatistik können Aussagen zu Quantität und Wirkungsweise der Umsatzsteuer in Deutschland sowie zur Beurteilung allgemeiner ökonomischer Zusammenhänge gewonnen werden. Die Umsatzsteuerstatistik ist faktisch die einzige amtliche Datengrundlage in Deutschland, die den gesamten Dienstleitungssektor berücksichtigt.
Bei einem Vergleich von Daten aus unterschiedlichen Erhebungen sind die wiederholten Änderungen der deutschen Steuergesetzgebung zu beachten. Für regionale Vergleiche im Zeitablauf ist darüber hinaus auch zu berücksichtigen, dass beispielsweise Verlagerungen von Unternehmenssitzen Auswirkungen auf das Umsatzsteueraufkommen in einem bestimmten Gebiet haben können.