Die von den Standesämtern erfassten Informationen zu Sterbefällen werden in den Statistischen Ämtern mit Angaben aus den Leichenschauscheinen zusammengeführt und im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. In dieser Statistik sind alle Sterbefälle erfasst, die sich in Deutschland im jeweiligen Berichtszeitraum ereignet haben. Ausnahmen bilden lediglich die Fälle, in denen der Verstorbene nicht zur Wohnbevölkerung Deutschlands zählte.
Für die Untersuchung demographisch relevanter Fragestellungen enthält die Statistik der Sterbefälle Merkmale wie das Datum des Sterbefalls, das Geschlecht und das Alter des Verstorbenen. Neben diesen grundsätzlichen Merkmalen sind in der Statistik der Sterbefälle auch Informationen zu Staatsangehörigkeit, Religion und Familienstand des Verstorbenen enthalten. In Fällen, in denen der Verstorbene verheiratet war, finden sich in der Statistik zusätzlich Angaben zum Alter des überlebenden Ehegatten. Demgegenüber stehen bei Säuglingssterbefällen Informationen zu Geburtsgewicht, Körperlänge oder Säuglingsalter zur Verfügung.
Aufgrund der hohen Fallzahlen in dieser Vollerhebung eignet sich die Statistik der Sterbefälle auch für die Untersuchung von Teilpopulationen. Für Analysen, bei denen der räumliche Aspekt im Vordergrund steht, lassen sich regionalisierte Ergebnisse bis hinunter auf die Gemeindeebene erzeugen. Mit Einzeldaten dieser Statistik können Betrachtungen der Mortalität für die gesamte Bevölkerung, aber auch für verschiedene Teilpopulationen oder einzelne Regionen Deutschlands durchgeführt werden.