Die von den zuständigen Behörden erhobenen Informationen zu Einbürgerungen werden seit 2000 in den Statistischen Ämtern im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. In dieser Statistik werden alle Fälle erfasst, in denen Personen im Berichtszeitraum die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erworben haben. Die Einbürgerungsstatistik erfasst keine Fälle, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wird (§ 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz, im Inland geborenes Kind ausländischer Eltern). Dies gilt ebenfalls für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland per Gesetz erhalten (z. B. Spätaussiedler).
Neben Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder Familienstand finden sich in dieser Statistik auch Angaben zu vorherigen und verbleibenden Staatsangehörigkeiten, zur Rechtsgrundlage der Einbürgerung sowie zur Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet.
Die Einbürgerungsstatistik ist eine Vollerhebung. Durch die Analyse von Einzeldaten dieser Statistik können umfangreiche Aussagen über die Auswirkungen gesetzlicher Maßnahmen zur Einbürgerung in Deutschland getroffen werden. Für Untersuchungen, bei denen der räumliche Aspekt im Vordergrund steht, lassen sich regionalisierte Ergebnisse bis hinunter auf die Gemeindeebene erzeugen. Die Einbürgerungsstatistik bildet somit einen wichtigen Ausgangspunkt für die Beantwortung von Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht.