Die Kostenstrukturerhebung der Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung (UK) wird bei ca. 3.300 Unternehmen einschließlich der Eigenbetriebe der öffentlichen Hand jährlich durchgeführt. Aufgrund der Auskunftspflicht sind fast alle Unternehmen dieses Wirtschaftsbereiches in der Erhebung enthalten. Auskunftspflicht besteht für Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten.
Sie dient der Erfassung und Gegenüberstellung der betrieblichen Aufwendungen und Erträge und ermöglicht damit die Bestimmung von Produktionswerten und Wertschöpfungsgrößen. Darüber hinaus lassen die Ergebnisse der Erhebung die Bedeutung wichtiger Kostenfaktoren in der Energie- und Wasserversorgung erkennen, bilden eine der notwendigen Grundlagen für Produktivitätsberechnungen und geben somit wichtige Anhaltspunkte für Vergleiche der Wirtschaftlichkeit.
In der Kostenstrukturerhebung werden z. B. die Anzahl der tätigen Personen, geleistete Arbeitsstunden, Umsätze, Material- und Warenbestände bzw. -eingänge erfragt. Erhoben werden außerdem die Kosten und Subventionen sowie die Informationen zu innerbetrieblicher Forschung und Entwicklung. Des Weiteren werden Angaben zur Weiterverteilung von Wasser und Energie, die aus fremden Quellen bezogen werden, gemacht.
Die Einzeldaten dieser Erhebung sind für alle Bundesländer ab dem Berichtsjahr 2003 verfügbar.
Diese Mikrodaten können im Querschnitt als Einzelerhebung oder über das AFiD-Panel Energieunternehmen im Längsschnitt verknüpft werden und mit den Einzeldaten aus der Investitionserhebung der Unternehmen der Energie- und Wasserversogung abgerufen werden.