Das AFiD-Panel Dienstleistungen beruht auf der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich. Zum Erfassungsbereich dieser Erhebung gehören seit dem Berichtsjahr 2008 die folgenden Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008): • Verkehr und Lagerei, • Information und Kommunikation, • Grundstücks- und Wohnungswesen, • Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, • Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen sowie • Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern. Erfasst werden neben allgemeinen Daten der Erhebungseinheit u. a. Daten über tätige Personen, Personalaufwand, Erträge, Vorleistungen, Steuern, Subventionen und getätigte Investitionen sowie für spezielle Wirtschaftsbereiche Aufgliederungen des Umsatzes nach Produkten (Dienstleistungsarten). Die Stichprobe umfasst höchstens 15 % aller Einheiten der Auswahlgesamtheit. Die Auswahlgrundlage für die Planung und Ziehung der Stichprobe bildet das Unternehmensregister. Nicht umsatzsteuerpflichtige Kleinunternehmen (Umsatz bis 17.500 €) wurden bis einschließlich 2013 nicht herangezogen; Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 250.000 € erhalten einen erweiterten Fragenkatalog. Aufgrund des breiten Spektrums an Erhebungsmerkmalen eignet sich die Jahreserhebung besonders für Strukturanalysen der Unternehmen im erfassten Dienstleistungsbereich. Wissenschaftliche Auswertungen zu den oben genannten Unternehmensmerkmalen sind auf Bundeslandebene möglich. Für das AFiD-Panel Dienstleistungen wurden die Querschnitte der Erhebungsjahre 2003-2007 sowie 2008-2020 über die Unternehmensnummer zu einem Panel verknüpft. Aufgrund der Revisionen der europäischen Wirtschaftszweigklassifikation, der Erweiterung des Erfassungsbereichs der Strukturerhebung ab dem Berichtsjahr 2008 und diverser Neuzugangsstichproben ist die zeitliche Vergleichbarkeit über den gesamten Panelzeitraum eingeschränkt. Weitere Informationen zu der Statistik erhalten Sie im Metadatenreport Teil 1; Informationen zum FDZ-Produkt finden Sie im Metadatenreport Teil 2.