Zusätzlich zur DRG-Statistik werden in der erstmals 2018 eingeführten PEPP-Statistik alle Behandlungen in psychiatrischen und psycho¬somatischen Krankenhäusern nach § 17d Abs. 1 Kranken¬haus¬finanzierungs¬gesetz (KHG) erfasst. Einbezogen sind Fach¬krankenhäuser und selbst¬ständige, gebietsärztlich geleitete Abteilungen an somatischen Krankenhäusern für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Seit dem 1. Januar 2018 ist für diese Krankenhäuser das neue PEPP-Entgeltsystem verpflichtend anzuwenden. Die PEPP-Statistik ergänzt und erweitert das Informationsspektrum der herkömmlichen amtlichen Krankenhausstatistik um differenzierte Ergebnisse zur stationären Versorgung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken.Bei der PEPP-Statistik handelt sich um eine Sekundärstatistik. Die Daten erheben nicht die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, sondern das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Die Daten für die PEPP-Statistik werden den Datensätzen entnommen, die die Krankenhäuser zu Abrechnungszwecken an das InEK schicken. Das InEK übermittelt eine gesetzlich genau definierte Merkmalsauswahl dieser umfangreichen Struktur- und Leistungsdaten an das Statistische Bundesamt.